Privatheit und Vertrauen für mobile Nutzende

Hand hält Schmartphone. Um das Smartphone befinden sich unterschiedliche Icons

Abbildung: GRK 2050

Spätestens seit Smartphones die Menschen global digital verbinden und das Internet der Dinge immer mehr technische Geräte vernetzt, gehören Privatheitsschutz und Vertrauensbewertung zu den drängendsten Herausforderungen der Digitalisierung. Privatheit und Vertrauen haben aber seit jeher auch elementare Bedeutung für soziales und wirtschaftliches Leben, deshalb müssen Psychologie, Sozial-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften interdisziplinär mit der Informatik verknüpft werden, zumal digitale und reale Welt zunehmend verschmelzen. Wie können sich Nutzende einerseits davor schützen, Privates im Internet unkontrolliert preiszugeben, wie können sie andererseits von der kontrollierten Datenpreisgabe profitieren? Wie lässt sich die Vertrauenswürdigkeit der Prozesse, Daten und Akteure im Internet für die Nutzenden besser bewerten? Wie formieren sich – und wie handeln – digitale Kollektive in sozialen Netzwerken?

Fragestellungen wie diese bearbeitet das Graduiertenkolleg (GRK) 2050 "Privatheit und Vertrauen für mobile Nutzende", an dem junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus allen vorgenannten Disziplinen zusammenarbeiten. Sie erforschen, wie Privatheitsschutz dem Willen der individuellen Nutzenden entsprechend ermöglicht und durchgesetzt werden kann; damit untrennbar verbunden ist zudem die Forschungsfrage, wie digitale Akteure und Aktionen für Laiinnen und Laien transparenter und vorhersehbarer werden können. Das Kolleg wird von Prof. Max Mühlhäuser (FB Informatik, Telekooperation) geleitet in Zusammenarbeit mit 12 Kolleginnen und Kollegen der Technischen Universität Darmstadt sowie der Goethe-Universität Frankfurt und der Universität Kassel.

Während das Graduiertenkolleg in seiner ersten Phase Privatheitsschutz und Vertrauensbewertung in großer Breite beforschte und neue Lösungen erarbeitete, trat die Europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Mit ihr wurde endgültig klar, dass einzelne Nutzende ihre Privatheitsschutz-Rechte nicht wirklich wahrnehmen können, wenn sie auf sich allein gestellt die gesetzlich geforderten „wohlinformierten Entscheidungen“ treffen sollen. Daher werden in der zweiten Phase des Kollegs (Beginn April 2020) u.a. so genannte Intermediäre erforscht: damit sind vertrauenswürdige Instanzen gemeint, die quasi als unbestechliche und perfekt ausgebildete Notare zwischen Nutzer und Internet-Akteure treten. Können ‚Digitale Kollektive‘ – vergleichbar mit der Open-Source-Bewegung für Softwareentwicklung – diese Aufgabe meistern oder eher überstaatliche Institutionen, womöglich sogar Software-Agenten auf Basis Künstlicher Intelligenz?

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