Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Allianz der Rhein-Main-Universitäten ist bemüht, ihren Internetauftritt und ihre Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt https://www.rhein-main-universitaeten.de/ sowie https://www.rhein-main-universitaeten.de/en, nicht aber für weitere Seiten, die außerhalb des zentralen Content-Management-Systems der Allianz der Rhein-Main-Universitäten angeboten werden.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Internetauftritt ist mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik – BITV HE 2019 aktuell teilweise vereinbar. 

 

Begründung

Die Allianz der Rhein-Main-Universitäten befindet sich aktuell in der Durchführung eines umfangreichen Webrelaunchs, der noch nicht abgeschlossen ist, und in dessen Rahmen noch Designanpassungen vorgenommen werden, um die Barrierefreiheit zu verbessern.

 

Maßnahmen

  • Anpassung der Farbkontraste in der Hauptnavigation
  • Anpassung der Farbkontraste bei vereinzelten Gestaltungselementen
     

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht barrierefrei:

  • schwacher Farbkontrast der Aktiv-Markierungen in der Hauptnavigation (Schrift / Hintergrund)
  • schwacher Farbkontrast vereinzelter, weiterer Gestaltungselemente (Schrift / Hintergrund)

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.01.2026 anhand einer Selbstprüfung erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 04.02.2026 überprüft und aktualisiert.

 

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Die Allianz der Rhein-Main-Universitäten arbeitet daran, bestehende Barrieren abzuschaffen. 

Falls Sie bei der Verwendung der Website auf Barrieren stoßen, Inhalte identifizieren, die schwer zugänglich sind oder die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen, oder Sie andere Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, können Sie sich per E-Mail an gs@rhein-main-universitaeten.de wenden. 

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn nach Ihrem Feedback an die oben genannte Kontaktadresse keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der*die Träger*in diese beheben kann.

 

Kontakt:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen 

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin des Landeskompetenzzentrums Barrierefreie IT
Landgraf-Philipp-Platz 1-7 
35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
 

Durchsetzung beantragen

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