Förderung neuer Netzwerke in der RMU-Allianz

Die erneute Ausschreibung des RMU-Initiativfonds Forschung, Förderlinie 2, stellt Forscherinnen und Forschern der Rhein-Main-Universitäten (RMU) im Bewilligungsfall substantielle Unterstützung für die Etablierung und Fortentwicklung von Kooperationen und Netzwerken an den drei Universitäten in Aussicht. Beantragt werden können bis zu 20.000 Euro p.a. für eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren. Die Anträge sind bis Ende Mai 2020 einzureichen.

Logo der Allianz der Rhein-Main-Universitäten. Bild: Patrick Bal

In den vergangenen vier Jahren wurden zahlreiche kooperative Forschungsvorhaben der RMU durch den RMU-Initiativfonds gefördert. Mit seiner Förderlinie 2 zielt der RMU-Initiativfonds Forschung auf die Etablierung und Fortentwicklung von forschungsgetragenen Kooperationen und Netzwerken im RMU-Raum.  

Die aktuelle Ausschreibung von Förderlinie 2 bietet Personal- und Sachmittel zur Finanzierung von Vernetzungsaktivitäten wie Konferenzen oder Workshops. Die Förderung zielt auf die Etablierung und den Ausbau von RMU-internen Kooperationen und Netzwerken. Voraussetzungen für eine Förderung sind erste gemeinsame Vorarbeiten sowie erkennbares Potential für eine nachhaltige, auf gemeinsame Verbundprojekte ausgerichtete Kooperation. Antragsvorhaben sind bis zum 29.05.2020 einzureichen.

Unabhängig von der laufenden Ausschreibung der Förderlinie 2 besteht die ganzjährige, nicht termingebundene Antragsmöglichkeit auf Förderung durch die Förderlinie 1 des RMU-Initiativfonds Forschung. Förderlinie 1 dient der gemeinsamen Anschubfinanzierung von Anträgen für große, strategisch relevante Verbundprojekte, wie u.a. DFG-Sonderforschungsbereiche und DFG-Graduiertenkollegs. Förderlinie 1 richtet sich an Vorhaben, die innerhalb eines Jahres Skizzenreife erreichen können. Unabhängig von Ausschreibungsfristen erfolgt die Einreichung von Plänen für die Beantragung eines großen gemeinsamen Verbundprojekts durch die designierten Sprecherinnen und Sprecher der Vorhaben bei den jeweiligen Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten für Forschung. Die maximale Förderhöhe beträgt einmalig 50.000 Euro.

Die Förderung durch die Förderlinien 1 und 2 des RMU-Initiativfonds Forschung ist fach- und themenoffen.

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Förderlinie 2: RMU-Initiativfonds Forschung (205.15 KB)
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